Es gibt immer wieder Fälle, in denen strafrechtliche Ermittlungen auch berufsrechtliche Verfahren nach sich ziehen können – mit oftmals ebenso bedrohlichen Auswirkungen. Betroffen sind hier Berufsträger aus den beratenden Berufen wie z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, aber auch Berufe aus dem Gesundheitswesen, wie Ärzte, Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Apotheker etc. oder die Berufstätigen im Öffentlichen Dienst. Auch hier vertreten und verteidigen wir Sie.