Die Ermittlungs- und Auswertungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung führen immer häufiger zu langwierigen Auseinandersetzungen über Jahresabschlüsse, Bilanzen und Steuererklärungen, häufig münden sie in die Einleitung von Ermittlungsverfahren. Wir beraten unsere Mandant*innen vorbeugend und verteidigen Sie im Ernstfall umfassend auf der Basis unserer langjährigen Erfahrung. Gern sind wir in diesem Bereich auch unterstützend gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tätig.
Auf diesen Rechtsgebieten setzen wir uns für Sie ein:
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